Terroristische Online-Inhalte: Anstieg der Löschanordnungen in 2024


Im vergangenen Jahr mussten terroristische Online-Inhalte fast doppelt so häufig von den Plattformen entfernt werden wie noch 2023. Der heute veröffentlichte Transparenzbericht der Bundesnetzagentur zeigt, dass das Bundeskriminalamt 2024 in 482 Fällen die Löschung anordnete – ein massiver Anstieg gegenüber den 249 Fällen im Vorjahr. Da bin ich ehrlich: Ich hätte mit höheren Zahlen gerechnet.

Interessant ist auch die zunehmende internationale Zusammenarbeit: Deutsche Hostingdiensteanbieter erhielten elf Entfernungsanordnungen von ausländischen Behörden, neun mehr als 2023. Diese Entwicklung zeigt, dass immer mehr europäische Behörden die TCO-Verordnung (Terrorist-Content-Online) aktiv umsetzen und verstärkt nach problematischen Inhalten suchen.

Die betroffenen Unternehmen nehmen ihre Pflichten offenbar ernst. In keinem einzigen Fall musste die Bundesnetzagentur 2024 ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Plattformen reagierten stets fristgerecht auf die Anordnungen. Durch die eigenständig ergriffenen Maßnahmen der Hostingdienste wurden im vergangenen Jahr 16.771 terroristische Inhalte von deutschen Plattformen entfernt.

Der Schutz der Nutzerrechte habe man aber dabei im Blick: Von den 141 eingegangenen Beschwerden gegen Löschungen führten 20 zur Wiederherstellung der Inhalte. Die TCO-Verordnung zeigt sich damit als wirksames Instrument im Kampf gegen terroristische Online-Inhalte, ohne die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken. Sie ist Teil der EU-weiten Strategie, Hostingdienste vor Missbrauch für terroristische Zwecke zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

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3 Kommentare

  1. „Die TCO-Verordnung zeigt sich damit als wirksames Instrument im Kampf gegen terroristische Online-Inhalte, ohne die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken.“

    Das kann man doch gar nicht sagen auf Basis der Angaben. Man kennt doch keine Details, weiss weder ob die Löschungen gerechtfertigt waren oder ob die Löschung irgendwie wirksam ist: gab es deswegen weniger Terror? Wie ermittelt man dies? Oder auch ob es vielleicht nicht zu wenig Löschungen gab?

    Vielleicht sollte auch erwähnt werden, dass kein einziges Angebot in Deutschland von den Löschungsanordnungen des BKA betroffen war oder dass es 17.045 Löschersuchen, also keine Anordnungen (wichtiger Unterschied!), gab.

    Und wie ist es z.B. mit den „Terror-Angeboten“, die sich nicht gegen „uns“ richten sondern gegen „unsere“ Feinde: es gab z.B. jahrelang eine Exil-Iranische Website namens Toncar auf der nicht nur zu Anschlägen im Iran aufgerufen wurde, nein, die namentlich bekannten Betreiber lebten in Deutschland und bekannten sich sogar zu Anschlägen. Ein weiteres Beispiel wäre die ukrainische „Kill List“, die immer noch online und auf der zahlreiche europäische Bürger „zum Abschuss“ freigegeben werden.

    Vielleicht wäre es für ein Tech-Blog sinnvoller die technische Maßnahmen (die im Bericht dargestellt werden) zu präsentieren anstatt einfach nichtssägende Zahlen in den Raum zu werfen?

  2. Wenn eine Löschung angeordnet wird weil die Inhalte verboten sind, warum nicht auch die backups?
    Oder gibt’s da wohl eine frist bis auch die vernichtet werden müssen für denn fall das sich einer dagegen wehrt?

    Find ich gut das sowas auch ohne Holzhammer geht.

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